ÖFFNUNGS-
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8.00-17.00

ZUGANG:
UNIVERSITÄTS-
PLATZ 4 UND
UNIVERSITÄTS-
STRASSE 6

 NEWS

 
Praxisseminar "Die NEUE BÄDERHYGIENEVERORDNUNG"
29.Februar 2012
 
MURSTUDIE
Die Wasserqualität der Mur aus Sicht der Hygiene 
 
Legionellen: 80 gemeldete Fälle, davon 18 Todesfälle im Jahr 2010
Jahresbericht 2010 der Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen
Im Jahr 2010 wurden in Österreich 80 Fälle von Legionärskrankheit, davon 18 Todesfälle (Fall-Sterblichkeit: 22,5 %), von der Nationalen Referenzzentrale für Legionella-Infektionen (NRLI) registriert. Die 1 Jahres-Inzidenz betrug 0,96 Fälle pro 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen. In 33 Fällen (41,3 %) konnte die wahrscheinliche Infektionsquelle eruiert werden. Trinkwasser-Erwärmungsanlagen (TWE-Anlagen) von Gesundheitseinrichtungen waren höchst wahrscheinlich in 7 Fällen die Quelle. Acht Fälle waren mit TWE-Anlagen von Beherbergungsbetrieben in Österreich assoziiert; 12 Fälle waren mit solchen in Hotels oder Campingplätzen im Ausland assoziiert. Von den 53 Fällen ambulant erworbener Infektion (weder mit Gesundheitseinrichtungen noch mit Reisen assoziiert) konnte die Infektionsquelle mikrobiologisch in 6 Fällen (11,3 %) identifiziert werden. Die Infektionsquellen umfassten einen Whirlpool (n=1) und die TWE-Anlagen von öffentlichen Bädern (n=3), von einem Haushalt (n=1) und von einer Kaserne (n=1). Über ELDSNet (European Legionnaires‘ Disease Surveillance Net) des ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) wurden im Jahr 2010 siebzehn Fälle von Legionärskrankheit bei ausländischen Touristen gemeldet, die sich in Beherbergungsbetrieben in Österreich aufgehalten hatten. Bei 7 der 17 Fälle ist aufgrund des Nachweises von Legionellen in der TWE-Anlage des Hotels ein kausaler Zusammenhang mit dem Aufenthalt in diesen wahrscheinlich.
 
Planzenschutzmittel
Aktionswerte bezüglich nicht relevanter Metaboliten von Planzenschutzmittel-Wirkstoffen in Wasser für den menschlichen Gebrauch
Metaboliten von Planzenschutzmittel
 
WICHTIG – Verpflichtung zur Eigenkontrolle gemäß § 5 der TWV
Beprobungspläne und Untersuchungsumfang!
Um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und zur Sicherung einer einwandfreien Wasserqualität haben Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die mehr als 10 m³ Wasser pro Tag liefern, Beprobungspläne zu erstellen. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich – und das unverbindlich und kostenlos. Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt
Merkblatt Beprobungsplan
 
Neufassung des Lebensmittelbuches
Codexkapitel B1 Trinkwasser
Die aus dem EU-Recht stammende Trinkwasserverordnung (BGBL.304/2001) stellt einen Kompromiss aller Mitgliedstaaten der EU dar und enthält nur die aus gesundheitlichen Gründen unverzichtbaren Mindestanforderungen an trinkbares Wasser. Die hohe Qualität des österreichischen Trinkwassers kann mit diesen Mindestanforderungen allein nicht aufrecht erhalten werden. Das vorliegende Kapitel erläutert die Verordnung und enthält zusätzlich notwendige ergänzende Anforderungen. So werden z.B. zulässige Aufbereitungsverfahren, Werte für Desinfektionsmaßnahmen, außerdem Begrenzungen für zusätzliche unerwünschte oder toxische Stoffe, die nicht in der Trinkwasserverordnung enthalten sind, aufgelistet.
 
 
Codexkapitel B 17  Abgefüllte Wässer
Dieses Kapitel regelt das Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser und Quellwasser soweit diese in zur Abgabe an den Letztverbraucher bestimmte Behältnisse abgefüllt sind.
Austria Codex B17
 
Zerkarien - (Bade-) Dermatitis
Die Badedermatitis ("Swimmers itch") ist ein juckender Hautausschlag, der durch im
Wasser lebende Larven von Saugwürmern (Trematoden-Larven = Zerkarien) hervorgerufen
wird. Die Larven können sich aktiv in die menschliche Haut einbohren und eine entzündliche
Reaktion hervorrufen. Eine Weiterentwicklung der Larven im Menschen ist bisher nicht
bekannt.

 

 
 
 
INSTITUT FÜR HYGIENE, MIKROBIOLOGIE UND UMWELTMEDIZIN - WASSERHYGIENE UND MIKROÖKOLOGIE
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